Sind alle Bedingungen erfüllt, lädt der Friedensrichter die Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung ein. Der Friedensrichter versucht in einem formlosen Verfahren, mit diesen gemeinsam eine
Lösung zu finden. Dabei bestehen folgende Möglichkeiten:
Friedensrichteramt Kreis III Baden
Gemeinden Baden, Ehrendingen, Ennetbaden, Freienwil, Ober-/ Untersiggenthal, Würenlingen
Rathausgasse 6
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5400 Baden
Postlagernd
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5400 Baden
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